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Armunterstützung im Vergleich: mechanisch, motorisiert, Orthese oder Roboterarm?

Produktwissen · 9 Min. Lesezeit · Stand: 02. August 2026 · Fachlich geprüft vom ORFOMED-Team

Wenn der Arm zu schwer wird, um selbst zu essen, zu trinken oder das Handy ans Ohr zu führen, gibt es heute mehrere technische Wege zurück zu mehr Selbstständigkeit. Das Angebot reicht von der einfachen Feder-Mechanik bis zum Roboterarm am Rollstuhl.

Welcher Ansatz passt, hängt vor allem von einer Frage ab: Wie viel eigene Kraft ist noch vorhanden? Dieser Überblick vergleicht die vier wichtigsten Ansätze sachlich, mit klaren Kriterien und einem ehrlichen Blick darauf, für wen welches System die beste Wahl ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Armunterstützungssysteme kompensieren das Gewicht des Arms, damit vorhandene Restkraft wieder für Alltagsbewegungen wie Essen, Trinken oder Tippen reicht.
  • Welches System im Einzelfall passt, zeigt sich am zuverlässigsten in der Erprobung gemeinsam mit dem Sanitätshaus.
  • Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist die Listung im Hilfsmittelverzeichnis in der Praxis ein entscheidender Faktor.
  • Mechanische Systeme wie das AGITO® kommen ohne Motor und Akku aus: leicht, wartungsarm und im Hilfsmittelverzeichnis gelistet.

Für wen Armunterstützungssysteme gedacht sind

Armunterstützungssysteme sind für Menschen gedacht, deren Muskelkraft oder Ausdauer im Arm eingeschränkt ist. Typische Ursachen sind Schlaganfall, Multiple Sklerose, ALS, Muskeldystrophien, spinale Muskelatrophie oder eine Plexusparese nach Unfall oder Operation.

Die gesetzlichen Krankenkassen führen diese Systeme im Hilfsmittelverzeichnis als eigene Untergruppe 02.10.01. Laut der dortigen Definition unterstützen sie Armbewegungen bei eingeschränkter Muskelkraft, wobei sich der Grad der Gewichtskompensation individuell einstellen lässt.

Welches System im Einzelfall das richtige ist, sollte immer gemeinsam mit Arzt, Ergotherapeut oder Sanitätshaus geklärt werden. Gerade bei fortschreitenden Erkrankungen wie ALS lohnt sich der frühe Blick auf Hilfsmittel, mehr dazu im Beitrag ALS und Hilfsmittel.

Typ 1: Mechanische Armunterstützung

Mechanische Armunterstützungssysteme arbeiten mit Federkraft. Die Feder nimmt dem Arm einen einstellbaren Teil seines Gewichts ab, die Bewegung selbst kommt weiterhin aus der eigenen Muskulatur. Das Prinzip heißt Gewichtskompensation.

Ein Beispiel ist das AGITO Armunterstützungssystem von ORFOMED aus Erlangen: Es kompensiert 0,5 bis 3,0 kg Armgewicht, wiegt selbst nur rund 1 kg und lässt sich an Tisch, Rollstuhl oder einem mobilen Standfuß montieren. Es ist ein Medizinprodukt der Klasse I und im Hilfsmittelverzeichnis unter der Nummer 02.10.01.0005 gelistet. Die technischen Details finden Sie in der Übersicht der technischen Daten.

Mechanisches Armunterstützungssystem AGITO mit Federmechanik und Armschale, freigestellt

Weitere mechanische Systeme in der gleichen Produktgruppe kommen von Armon aus den Niederlanden (Edero) und von Focal Meditech (Dowing). Daneben gibt es Therapie-Armstützsysteme wie das Pro-MAS mini (SaeboMAS), die stärker für das Training in Klinik oder Praxis positioniert sind als für die dauerhafte Alltagsversorgung.

Die Stärken des mechanischen Prinzips: kein Akku, kein Ladekabel, kaum Wartung, geringes Gewicht und schnelle Einsatzbereitschaft im Alltag. Wie viel Unterstützung im Einzelfall nötig ist, lässt sich in der Erprobung einstellen und prüfen.

Typ 2: Motorisierte Systeme und Arm-Exoskelette

Motorisierte Armunterstützungssysteme ergänzen oder ersetzen die fehlende Muskelkraft durch einen Motor. Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis sind das Armon Salvum (per App steuerbar), der iFLOAT Powered Assist von Assistive Innovations, der ORTHOPUS Supporter (Hebekraft elektronisch in feinen Stufen einstellbar) und das Gowing von Focal Meditech, das Motorkraft und Eigenkraft kombiniert.

Ihr Einsatzfall: wenn die Unterstützung nicht mehr aus der eigenen Bewegung kommen soll, etwa in späteren Phasen fortschreitender Erkrankungen.

Dem stehen praktische Punkte gegenüber: Motor, Elektronik und Akku bringen zusätzliches Gewicht und zusätzliche Technik mit. Der Akku muss geladen werden, die Systeme sind meist fest mit dem Elektrorollstuhl verbunden und die Versorgung ist insgesamt aufwendiger.

Typ 3: Orthesen, von statisch bis myoelektrisch

Orthesen verfolgen ein anderes Prinzip: Sie werden direkt am Körper getragen, nicht an Tisch oder Rollstuhl montiert.

Statische Orthesen und Lagerungsschienen stabilisieren den Arm oder die Schulter. Sie kommen zum Einsatz, wenn das Ziel Schmerzreduktion, Lagerung oder der Schutz des Schultergelenks ist, typischerweise früh nach einem Schlaganfall. Aktive Bewegung unterstützen sie nicht.

Dynamische und myoelektrische Armorthesen gehen einen Schritt weiter. Die MyoPro des US-Herstellers Myomo erfasst nach Herstellerangaben elektrische Signale der Armmuskulatur über Hautsensoren und verstärkt die begonnene Bewegung mit kleinen Motoren. Das kann passen, wenn Muskelsignale vorhanden sind, die Bewegung aber zu schwach bleibt, etwa bei einer Armlähmung nach Schlaganfall.

Der Unterschied zur Armunterstützung: Die Orthese sitzt am Arm und arbeitet dort, ein Armunterstützungssystem trägt das Armgewicht von außen und lässt den Arm frei im Raum arbeiten, zum Beispiel über dem Teller oder an der Tastatur.

Typ 4: Roboterarme

Roboterarme wie der Kinova JACO oder der iARM sind Greifarme, die meist am Elektrorollstuhl montiert werden. Sie unterstützen nicht den eigenen Arm, sondern ersetzen dessen Funktion: Der Roboterarm greift das Glas, der Nutzer steuert ihn über Joystick, Taster oder andere Eingabehilfen.

Das ist der richtige Weg, wenn der eigene Arm gar nicht mehr einsetzbar ist, etwa bei Tetraplegie oder weit fortgeschrittenen neuromuskulären Erkrankungen. Roboterarme sind technisch aufwendige Versorgungen, entsprechend gründlich fällt die Prüfung durch die Kasse aus.

Kostenübernahme: Worauf es bei allen Systemen ankommt

Verbindliche Preise nennen die Hersteller in diesem Markt in der Regel nur auf Anfrage. Wichtiger als der Listenpreis ist ohnehin der Kassenweg: Wird ein Hilfsmittel genehmigt, zahlen gesetzlich Versicherte nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro.

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Die rechtliche Grundlage ist für alle vier Ansätze gleich: Gesetzlich Versicherte haben nach § 33 SGB V Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Der Weg führt über die ärztliche Verordnung, das Sanitätshaus und den Antrag bei der Krankenkasse. Wie das Schritt für Schritt funktioniert, lesen Sie im Beitrag Hilfsmittel beantragen.

In der Praxis macht die Listung im Hilfsmittelverzeichnis einen großen Unterschied. Gelistete Produkte sind den Sachbearbeitern bekannt und die Genehmigung folgt eingespielten Routinen. In Foren wie REHAkids sind dagegen Fälle dokumentiert, in denen nicht gelistete Armstützen abgelehnt wurden. Rechtlich ist das Verzeichnis zwar nicht abschließend, auch ungelistete Hilfsmittel können im Einzelfall beansprucht werden. Der Weg dorthin ist aber deutlich steiniger.

Bei den Fristen gilt eine wichtige Unterscheidung. Grundsätzlich muss die Kasse nach § 13 Abs. 3a SGB V innerhalb von 3 Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von 5 Wochen. Für Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich, und dazu zählen Armunterstützungssysteme, gelten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts jedoch die Regeln der §§ 14 bis 18 SGB IX: Die Kasse hat bis zu 2 Monate Zeit. Verstreicht auch diese Frist, entsteht daraus kein Lieferanspruch, sondern das Recht, sich das Hilfsmittel selbst zu beschaffen und die Kosten erstattet zu verlangen.

Wird der Antrag abgelehnt, ist das kein Endpunkt: Innerhalb eines Monats können Sie Widerspruch einlegen. Wie das geht, zeigt der Beitrag Hilfsmittel abgelehnt: Widerspruch einlegen.

Entscheidungshilfe: 5 Fragen vor der Auswahl

  1. Wie viel Restkraft ist vorhanden? Lassen Sie das ärztlich oder ergotherapeutisch einschätzen. Die Einschätzung ist die Grundlage dafür, wie stark die Unterstützung eingestellt wird.
  2. Was möchten Sie im Alltag wieder selbst tun? Essen, trinken, tippen, Haare kämmen, ein Buch halten: Je konkreter das Ziel, desto klarer die Systemwahl.
  3. Wo soll das System im Einsatz sein? Nur am Esstisch, am Rollstuhl, am Arbeitsplatz oder flexibel an mehreren Orten?
  4. Wie viel Technik passt in Ihren Alltag? Akku laden, App bedienen und Servicetermine sind für manche kein Problem, für andere eine tägliche Hürde.
  5. Wie sieht der Kassenweg aus? Fragen Sie nach der Hilfsmittelnummer und danach, wer Sie durch Verordnung, Antrag und Erprobung begleitet.

Ehrlich gesagt: Ein mechanisches System wie das AGITO ist nicht für jede Situation die richtige Antwort. Ohne Restfunktion im Arm oder bei ausgeprägter Spastik sind motorisierte Systeme oder ein Roboterarm die bessere Versorgung.

Umgekehrt gilt: Wer noch Restkraft hat und ein System für den täglichen Gebrauch sucht, profitiert von der einfachen Mechanik. Kein Akku, der leer sein kann, kaum Wartung, geringes Gewicht und ein durch die HMV-Listung planbarer Weg zur Kostenübernahme. Am schnellsten zeigt eine unverbindliche Erprobung zuhause, ob die eigene Restkraft für die Gewichtskompensation reicht.

Anwendung eines Armunterstützungssystems im Alltag am Tisch

Häufige Fragen zu Armunterstützungssystemen

Was ist eine Armunterstützung?

Eine Armunterstützung (auch Armunterstützungssystem oder mobile Armstütze) ist ein Medizinprodukt, das Armbewegungen bei eingeschränkter Muskelkraft unterstützt. Mechanische Systeme nehmen dem Arm über Federkraft einen einstellbaren Teil seines Gewichts ab, motorisierte Systeme ergänzen zusätzlich Fremdkraft. Im Hilfsmittelverzeichnis der GKV bilden diese Systeme die Untergruppe 02.10.01.

Wie viel Restkraft brauche ich für eine mechanische Armunterstützung?

Es gibt keinen festen Grenzwert, entscheidend ist, dass Sie den entlasteten Arm noch selbst ansteuern können. Schon eine kleine Restbewegung kann mit Gewichtskompensation wieder für Alltagshandlungen reichen. Ob es bei Ihnen funktioniert, zeigt am zuverlässigsten eine Erprobung mit fachlicher Begleitung.

Zahlt die Krankenkasse ein Arm-Exoskelett?

Motorisierte Armunterstützungssysteme sind teilweise im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und damit grundsätzlich erstattungsfähig, wenn die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall belegt ist. Bei nicht gelisteten Systemen ist eine Kostenübernahme möglich, erfordert aber eine ausführlichere Begründung. Grundlage ist immer § 33 SGB V mit ärztlicher Verordnung und Antrag bei der Kasse.

Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Armunterstützung?

Eine Orthese wird direkt am Körper getragen und stabilisiert oder unterstützt den Arm dort, statisch zur Lagerung oder myoelektrisch mit Motorverstärkung. Ein Armunterstützungssystem wird an Tisch, Rollstuhl oder Standfuß montiert und trägt das Armgewicht von außen. Der Arm bleibt frei beweglich im Raum, was vor allem bei Alltagshandlungen wie Essen oder Tippen hilft.

Funktioniert eine Armunterstützung auch am Rollstuhl?

Ja. Das AGITO lässt sich zum Beispiel an Tisch, Rollstuhl oder einem mobilen Standfuß montieren und kann so zwischen Esstisch, Arbeitsplatz und unterwegs wechseln. Auch die meisten anderen Systeme der Produktgruppe bieten eine Rollstuhlmontage an, motorisierte Systeme sind häufig fest auf den Elektrorollstuhl ausgelegt.

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Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Er stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Rechtsstand: 02.08.2026.

ORFOMED

Über die Autoren

Dieser Beitrag wurde vom Team der ORFOMED GmbH erstellt: Techniker, Medizinprodukteberater und Therapeuten, die seit 2014 Menschen mit eingeschränkter Armfunktion versorgen. ORFOMED verantwortet den Vertrieb des AGITO® Armunterstützungssystems (Hilfsmittelverzeichnis-Nr. 02.10.01.0005).

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